Flugplatzordnung

Betriebszeiten :

Winterzeit: Dienstag bis einschließlich Sonntag von 09:00 – 17:00 Uhr

Sommerzeit: Dienstag bis einschließlich Sonntag von 08:00 – 19:00 Uhr

!! Montag kein Flugbetrieb !!

Ist Montag ein Feiertag, darf geflogen werden!

Außerhalb der angeführten Betriebszeiten ist generelles Flugverbot.

Auch an Jagdtagen herrscht aus Sicherheitsgründen absolutes Flugverbot

Haftungsausschluss:
————————
Der MFD lehnt jeglichen Haftungsanspruch ab. Jedes Mitglied verpflichtet sich, mit der Einzahlung der Beitrittsgebühr und des Jahresbeitrages den Haftungsausschluss anzuerkennen und die Flugplatzordnung zu befolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Flugplatzbenützung:
————————
Die Benützung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des MFD mit gültigem Versicherungsnachweis gestattet. Mitglieder unter 14 Jahren sollen nur im Beisein einer Aufsichtsperson am Flugbetrieb teilnehmen.

Flugbereich:
————–

Zur Wahrung der Sicherheit ist das Überfliegen des Luftraumes über dem Vorbereitungsraum und dem Parkplatz, sowie der Autobahn strengstens untersagt.

Das Überfliegen der Schotter-Straße in Richtung Kainach und der Auwälder, ist aus Wildschutzgründen unbedingt zu unterlassen.

Modelleinschränkung :
————————–
Das Fliegen mit Verbrennermotoren, Speedmodellen und turbinengetriebenen Jets ist ausnahmslos verboten.

Hubschrauber und Multicopter:
————————————
Hierfür befindet sich im Süden des Platzes zwischen der Schotter- Zufahrtsstraße und der Startbahn ein Schwebeviereck. Von diesem dürfen bei Flugbetrieb keinerlei Rundflüge unternommen werden. Das Starten aus dem Vorbereitungsraum ist verboten!! LEBENSGEFAHR !!

ZULÄSSIGE FLUGMODELLE:
——————————–

Das Fliegen mit Motor-Modellen ist nur mit Elektromotoren gestattet. Dabei ist auf leise Antriebssysteme zu achten.

Das Betreiben von Modellen mit Verbrennungsmotor ist GENERELL
verboten.

ALLGEMEINE REGELN:
————————–
Beim Hantieren und Rollen von Flugmodellen im Vorbereitungsraum ist der Pilot verpflichtet besonders vorsichtig zu sein und die Sicherheit der anderen Piloten und Zuschauer zu gewährleisten. Es wird empfohlen im Vorbereitungsraum den Motor überhaupt nicht einzuschalten, bzw. scharf zu stellen.

Zuschauer dürfen sich nur hinter dem Zaun aufhalten. Die Beaufsichtigung der Kinder ist in Verantwortung der Erwachsenen, die die Kinder mitgebracht haben.

Gastflieger dürfen max. 3mal im Jahr und nur mit gültiger Haftpflichtversicherung und im Beisein eines Clubmitgliedes von Mittwoch bis Freitag, außer an Feiertagen, fliegen.

Bei unsicherem Flugstil, technischer Mängel oder grobem Unfug ist der Vorstand berechtigt, ein Flugverbot auszusprechen.

Das Mitbringen von Hunden ist nicht erlaubt!

Das Betreten und Durchwandern der Auwälder ist verboten (Wildruhezonen)

Das Parken der Autos ist nur am vorgesehen Parkplatz gestattet.

Eine Platzbenützung über die Flugzeiten hinaus zum Zwecke der Unterhaltung (z.B. Partys, Zeltlager und ähnliches) ist untersagt.

Im Bereich des Fluggeländes gibt es keine WCs. Das nächste öffentliche WC befindet sich am Bahnhof in Lieboch.

Müll und sonstige Abfälle, auch Zigarettenkippen, dürfen auf dem Flugplatz nicht deponiert werden. Bei Verstößen ist jedes Mitglied dazu angehalten, den Betreffenden darauf hinzuweisen bzw. sich an ein Vorstandsmitglied zu wenden. Es ist also sämtlicher Abfall vom Verursacher mitzunehmen. Für die Raucher ist ein großer Aschenbecher aufgestellt, der zu benützen ist.

Beabsichtigt ein Clubmitglied den Flugbetrieb mit seinem Modell aufzunehmen, so ist es unaufgefordert dazu verpflichtet zu kontrollieren, dass seine Frequenz (bei 35 MHz und 40 MHz) nicht besetzt ist. Dazu muss der Pilot sein Namensschild auf die von ihm verwendete Frequenz auf der Frequenztafel aufhängen. Es darf kein Sender ohne freie Frequenz in Betrieb genommen werden. Bei Mehrfachbelegung eines Kanals haben sich die Piloten untereinander abzustimmen. Sollte es trotzdem zu Störungen durch einen falsch eingeschalteten Sender kommen, ist der Pilot mit dem abgesprochenen Flugrecht im Recht.

Bei unbefugter Inbetriebnahme eines Senders ohne Frequenzanzeige, werden dem Inbetriebnehmer sämtliche Folgeschäden und Haftungsansprüche ausnahmslos angelastet.

Bei 2,4 GHz ist keine Frequenzkontrolle notwendig.

Das Überfliegen der Start- und Landebahn ist aus Sicherheitsgründen nur nach Voranmeldung und Absprache gestattet.

Tiefe Überflüge, technische Störungen, Abstürze und Landungen sind laut anzusagen.

Der Durchgang zu der Start- und Landebahn ist freizuhalten.

Flugzeit pro Pilot:
———————
Sollte bei Stau maximal 10-15 Minuten betragen. Bei gleicher Frequenz sollen auch Einstellungen von Modellen max. 10 Minuten betragen.
Standplatz der Piloten:
—————————

Im näheren Bereich vor der Frequenztafel (Halbkreis vor der Frequenztafel)

Das Betreten der Start- und Landebahn ist verboten.

Ausnahmen: Starts und Landungen, wo der Pilot das Modell von hinten sehen möchte.

Bei geringem Flugbetrieb oder nach Absprache mit den anwesenden Piloten darf die Start- und Landebahn betreten werden.

Flugdisziplin:
—————

Die Höhenbeschränkung von 150m über Grund IST UNBEDINGT einzuhalten.

Kommandos (Ansagen) wie Landung, Start, tiefer Überflug z.B. von rechts, Motor aus, Notlandung usw. müssen laut und deutlich erfolgen.

Um ein gedeihliches „Nebeneinander“ zu ermöglichen, ersucht der MFD um Einhaltung der Flugplatzordnung. Zwischenzeitliche Abgleichungen sind vereinbarungsgemäß notwendig und vorgesehen.

Unbefugte (Schwarzflieger) werden ausnahmslos angezeigt.

MFD Der Vorstand