Flugplatzordnung

Betriebszeiten :

Täglich zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.

Außerhalb der angeführten Betriebszeiten ist generelles Flugverbot.

Auch an Jagdtagen herrscht aus Sicherheitsgründen absolutes Flugverbot.

Betriebsrechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für den Modellflugplatz-Betrieb ist der Austrocontrol Bescheid E-LFA907-73/01-24-2 vom 17.3.2026, dessen Vorgaben zwingend einzuhalten sind.

Haftungsausschluss

Der MFD lehnt jeglichen Haftungsanspruch ab. Jedes Mitglied verpflichtet sich, mit der Einzahlung der Beitrittsgebühr und des Jahresbeitrages den Haftungsausschluss anzuerkennen und die Flugplatzordnung zu befolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Flugplatzbenützung

Die Benützung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des MFD mit gültigem Versicherungsnachweis, Drohnenführerschein und Flugzeugregistrierung gestattet. Personen unter 14 Jahren dürfen nur im Beisein einer Aufsichtsperson am Flugbetrieb teilnehmen.

Flugbereich

Zur Wahrung der Sicherheit ist das Überfliegen des Luftraumes über dem Vorbereitungsraum und dem Parkplatz, sowie des der Autobahn strengstens untersagt.

Das Überfliegen der Schotter-Straße in Richtung Kainach und der Auwälder, ist aus Wildschutzgründen unbedingt zu unterlassen.

ZULÄSSIGE FLUGMODELLE

Das Fliegen mit Motor-Modellen ist nur mit Elektromotoren gestattet. Dabei ist auf leise Antriebssysteme zu achten.

Modelleinschränkung

Das Betreiben von Speed Modellen (>200 km/h) und von Modellen mit Verbrennungsmotor oder Gasturbine ist ausnahmslos verboten.

Hubschrauber und Multicopter

Hierfür befindet sich im Süden des Platzes zwischen der Schotter- Zufahrtsstraße und der Startbahn ein Schwebeviereck. Von diesem dürfen bei Flugbetrieb keinerlei Rundflüge unternommen werden. Das Starten aus dem Vorbereitungsraum ist verboten LEBENSGEFAHR!

ALLGEMEINE REGELN:

Beim Hantieren und Rollen von Flugmodellen im Vorbereitungsraum ist der Pilot verpflichtet besonders vorsichtig zu sein und die Sicherheit der anderen Piloten und Zuschauer zu gewährleisten. Es wird empfohlen im Vorbereitungsraum den Motor überhaupt nicht einzuschalten, bzw. scharf zu stellen.

Zuschauer dürfen sich nur hinter dem Zaun aufhalten. Die Beaufsichtigung der Kinder ist in Verantwortung der Erwachsenen, die die Kinder mitgebracht haben.

Gastflieger dürfen max. 3-mal im Jahr und nur mit gültiger Haftpflichtversicherung, Drohnenführerschein, Flugzeugregistrierung und im Beisein eines Clubmitgliedes fliegen.

Bei unsicherem Flug Stil, technischer Mängel oder grobem Unfug ist der Vorstand berechtigt, ein Flugverbot auszusprechen.

Das Mitbringen von Hunden ist nicht erlaubt!

Das Betreten und Durchwandern der Auwälder ist verboten (Wildruhezonen)

Das Parken der Autos ist nur am vorgesehenen Parkplatz gestattet.

Eine Platzbenützung über die Flugzeiten hinaus zum Zwecke der Unterhaltung (z.B. Partys, Zeltlager und ähnliches) ist untersagt.

Im Bereich des Fluggeländes gibt es keine WCs. Das nächste öffentliche WC befindet sich am Bahnhof in Lieboch.

Müll und sonstige Abfälle, auch Zigarettenkippen, dürfen auf dem Flugplatz nicht deponiert werden. Bei Verstößen ist jedes Mitglied dazu angehalten, den Betreffenden darauf hinzuweisen bzw. sich an ein Vorstandsmitglied zu wenden. Es ist also sämtlicher Abfall vom Verursacher mitzunehmen.

Vor der Erst-Inbetriebnahme eines Flugzeuges ist die Erst-Flug Checkliste auszufüllen.

Eine Frequenzkontrolle ist bei 2,4 oder 5 GHz Fernsteuerungen nicht notwendig.

Sollte eine andere als 2,4 oder 5 GHz Fernsteuerung verwendet werden, dann muss der Pilot vor der Inbetriebnahme sicherstellen, dass er niemanden stört. Bei unbefugter Inbetriebnahme eines Senders ohne Frequenzanzeige, werden dem Inbetriebnehmer sämtliche Folgeschäden und Haftungsansprüche ausnahmslos angelastet.

Das Überfliegen der Start- und Landebahn ist aus Sicherheitsgründen nur nach Voranmeldung und Absprache gestattet.

Tiefe Überflüge, technische Störungen, Abstürze und Landungen sind laut anzusagen.

Der Durchgang zu der Start- und Landebahn ist freizuhalten.

Flugzeit pro Pilot:

Sollte bei Stau maximal 10-15 Minuten betragen.

Standplatz der Piloten:

Am Taxi-Way zwischen der Start- und Landebahn und dem Fangnetz.

Das Betreten der Start- und Landebahn ist verboten.

Ausnahmen: Starts und Landungen, wo der Pilot das Modell von hinten sehen möchte.

Bei geringem Flugbetrieb oder nach Absprache mit den anwesenden Piloten darf die Start- und Landebahn betreten werden.

Flugdisziplin:

Die Höhenbeschränkung von 120 bzw. 150m über Grund IST UNBEDINGT einzuhalten.

 Kommandos (Ansagen) wie Landung, Start, tiefer Überflug z.B. von rechts, Motor aus, Notlandung usw. müssen laut und deutlich erfolgen.

Um ein gedeihliches „Nebeneinander“ zu ermöglichen, ersucht der MFD um Einhaltung der Flugplatzordnung. Zwischenzeitliche Abgleichungen sind vereinbarungsgemäß notwendig und vorgesehen.

Unbefugte (Schwarzflieger) werden ausnahmslos angezeigt.

Der MFD Vorstand                                                                      Dobl, im September 2026

office@m-f-d.at